Arbeitszeugnis Kündigung
Anspruch, Fristen und richtige Formulierungen nach der Beendigung
Nach einer Kündigung ist das Arbeitszeugnis oft entscheidend für die nächste Bewerbung. Gleichzeitig tauchen viele Fragen auf: Wann müssen Sie es anfordern? Haben Sie immer Anspruch? Was gilt bei fristloser oder betriebsbedingter Kündigung? Und wie sollte der Beendigungsgrund im Zeugnis stehen?
Anspruch auf Arbeitszeugnis nach Kündigung
Der gesetzliche Ausgangspunkt ist klar: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht ein Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Mindestens muss ein einfaches Zeugnis (Art und Dauer der Tätigkeit) erteilt werden; auf Verlangen auch ein qualifiziertes Zeugnis (zusätzlich Leistung und Verhalten). (Gesetze im Internet)
Wichtig für die Praxis:
- Anspruch besteht unabhängig davon, wer gekündigt hat (Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber).
- Für Bewerbungen ist in der Regel das qualifizierte Zeugnis sinnvoll.
Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung
Auch wenn der Anspruch besteht, sollten Sie Ihr Zeugnis aktiv und schriftlich anfordern – am besten frühzeitig.
Empfohlener Ablauf:
- Zeugnisart nennen: „qualifiziertes Arbeitszeugnis“
- Frist setzen (z. B. 10–14 Tage)
- Zustellung klären (Post/PDF, ggf. Original nachreichen)
„Hiermit bitte ich um Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gemäß § 109 GewO zum Beendigungsdatum [Datum].“
Die rechtliche Grundlage für den Zeugnisanspruch ist § 109 GewO. (Gesetze im Internet)
Arbeitszeugnis Frist nach Kündigung
Viele suchen nach einer festen Standardfrist. In der Praxis gilt:
- Der Zeugnisanspruch kann durch Verjährung, Verwirkung und vor allem durch arbeits-/tarifvertragliche Ausschlussfristen begrenzt werden. (Haufe.de)
- Besonders wichtig: In manchen Tarifverträgen (z. B. TVöD) gelten kurze Ausschlussfristen (häufig wenige Monate). (arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de)
- Zusätzlich kann ein Anspruch bei langem Zuwarten im Einzelfall verwirken; die Rechtsprechung bewertet das jedoch fallabhängig. (Haufe.de)
Arbeitszeugnis auf eigenen Wunsch gekündigt
Wenn Sie selbst gekündigt haben, ist eine neutrale, branchenübliche Schlussformel wichtig. Häufige Form:
- „Herr/Frau X verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch zum [Datum].“
Diese Formulierung ist grundsätzlich neutral. Entscheidend bleibt das Gesamtbild aus Tätigkeiten, Leistung, Verhalten und Schlussformel.
Gute Schlussvarianten bei Eigenkündigung:
- „… auf eigenen Wunsch. Wir danken für die gute Zusammenarbeit und wünschen weiterhin viel Erfolg.“
- Bei sehr guter Bewertung: „… bedauern das Ausscheiden sehr …“
Arbeitszeugnis bei betriebsbedingter Kündigung
Bei betriebsbedingter Kündigung ist es oft sinnvoll, den Trennungsgrund klar zu benennen, damit keine falschen Rückschlüsse auf Leistung oder Verhalten entstehen.
Typische Formulierungen:
- „Das Arbeitsverhältnis endet aus betriebsbedingten Gründen zum [Datum].“
- „… im Rahmen einer betrieblichen Umstrukturierung.“
Arbeitszeugnis bei fristloser Kündigung
Auch bei fristloser Kündigung kann grundsätzlich ein Zeugnisanspruch bestehen, weil das Arbeitsverhältnis beendet wurde (§ 109 GewO). (Gesetze im Internet)
In der Praxis ist dieser Fall sensibel:
- Der Beendigungsgrund muss nicht automatisch detailliert im Zeugnis stehen.
- Das Zeugnis muss wahr und klar formuliert sein; versteckte Codes sind unzulässig. (Grundsatz aus § 109 GewO)
- Gerade hier lohnt sich eine sorgfältige Prüfung von Formulierungen und Vollständigkeit.
Arbeitszeugnis bei Kündigung in der Probezeit
Auch bei Kündigung in der Probezeit kann ein Zeugnis verlangt werden. Inhaltlich gilt ebenfalls § 109 GewO (einfach/qualifiziert auf Verlangen). (Gesetze im Internet)
Praktischer Hinweis: Bei kurzer Beschäftigungsdauer fällt das Zeugnis naturgemäß knapper aus. Trotzdem sollten Aufgaben, Zeitraum und ggf. Leistung/Verhalten korrekt und konsistent dargestellt sein.
Was muss im Zeugnis nach einer Kündigung unbedingt stimmen?
1) Formalien
- korrekte Daten (Eintritt/Austritt)
- richtige Positionsbezeichnung
- Unterschrift / Aussteller:in
2) Inhalt
- vollständige Tätigkeiten (nicht nur Mini-Text)
- stimmige Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (bei qualifiziertem Zeugnis)
3) Beendigungsformel
- passend zur realen Trennungssituation
- keine unnötig nachteiligen Formulierungen
Typische Fehler nach Kündigung
Die richtige Schlussformel finden
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