Arbeitszeugnis anfordern
Zeitpunkt, Fristen, Muster und typische Sonderfälle
Ein gutes Arbeitszeugnis ist für Bewerbungen oft entscheidend. Trotzdem warten viele zu lange mit der Anforderung oder stellen sie zu unklar. Genau hier hilft ein strukturierter Ablauf: richtiger Zeitpunkt, klare Formulierung, saubere Fristsetzung.
In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie logisch gegliedert:
- ab wann Sie ein Arbeitszeugnis anfordern können,
- wie es nach Kündigung und ohne Kündigung funktioniert,
- welche Fristen wichtig sind,
- und wie Sie mit einer Vorlage schnell zum Ergebnis kommen.
Ab wann kann man ein Arbeitszeugnis anfordern?
Dies ist gesetzlich in § 109 GewO geregelt: Ein Anspruch auf ein Zeugnis besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auf Verlangen erhalten Sie ein qualifiziertes Zeugnis (mit Leistung und Verhalten). (gesetze-im-internet.de)
Das heißt praktisch:
- Endzeugnis: ab feststehender Beendigung bzw. spätestens zum Austritt (ausgehändigt wird es aber nicht vor dem offiziell letzten Arbeitstag).
- Zwischenzeugnis: während laufender Beschäftigung bei berechtigtem Interesse (z. B. interner Wechsel, Vorgesetztenwechsel, Neubewerbung).
Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung
Nach einer Kündigung sollten Sie das Zeugnis aktiv schriftlich anfordern – idealerweise sofort nach Ausspruch der Kündigung bzw. mehrere Wochen vor dem Austritt.
Arbeitszeugnis anfordern ohne Kündigung
Auch ohne Kündigung können Sie ein Zeugnis verlangen – dann in der Regel als Zwischenzeugnis. Typische Gründe sind:
- interner Stellenwechsel
- Wechsel der Führungskraft
- längere Abwesenheit (z. B. Elternzeit)
- Neubewerbung aus ungekündigter Position
Ein Zwischenzeugnis wird in der Gegenwartsform formuliert und ist oft die wichtigste Grundlage für das spätere Endzeugnis.
Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage
Hier sind direkt nutzbare Muster für Ihre Korrespondenz.
1) Vorlage Endzeugnis (nach Kündigung/Austritt)
2) Vorlage Zwischenzeugnis (ohne Kündigung)
Professionelle Anforderungsschreiben
Nutzen Sie unsere rechtssicheren Anschreiben-Muster, um Ihr Zeugnis ohne Konflikte beim Arbeitgeber anzufordern oder korrigieren zu lassen.
Arbeitszeugnis anfordern: Frist
Für die Ausstellung gibt es keine pauschale „Gesetzesfrist“. In der Praxis zählt eine angemessene Frist. Typisch sind:
- 10–14 Tage bei Standardfällen,
- ggf. deutlich länger bei sehr komplexen Rollen.
Wichtiger als eine starre Zahl ist, dass Sie eine konkrete Frist schriftlich setzen.
Frist setzen in der Praxis:
Wenn keine Reaktion kommt:
- kurze Erinnerung senden,
- Nachfrist setzen (z. B. 7 Tage),
- dann weitere rechtliche Schritte prüfen.
Häufige Fragen
Arbeitszeugnis anfordern: wie oft?
Diese Frage ist häufig – und wichtig:
- Endzeugnis: grundsätzlich einmal pro beendetem Arbeitsverhältnis.
- Zwischenzeugnis: nicht „beliebig oft“, aber bei neuem berechtigtem Anlass wieder möglich.
- Berichtigung: so oft wie nötig, bis formale Fehler und wesentliche inhaltliche Punkte geklärt sind (sachlich und konkret bleiben).
Arbeitszeugnis nachträglich anfordern?
Ja, Sie können ein Zeugnis auch nachträglich anfordern. Aber: Warten Sie nicht zu lange. Warum?
- Verträge/Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten.
- Mit Zeitablauf steigen praktische Probleme (Ansprechpersonen weg, Erinnerungslücken).
- Der Zeugnisanspruch erlischt nach drei Jahren.
Best Practice: So früh wie möglich schriftlich anfordern und dokumentieren.
Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis anfordern?
Nach § 109 GewO gilt:
- Einfaches Zeugnis: Art und Dauer
- Qualifiziertes Zeugnis: zusätzlich Leistung und Verhalten (auf Verlangen) (gesetze-im-internet.de)
Für Bewerbungen ist das qualifizierte Zeugnis fast immer die bessere Wahl.