Arbeitszeugnis anfordern

Zeitpunkt, Fristen, Muster und typische Sonderfälle

Ein gutes Arbeitszeugnis ist für Bewerbungen oft entscheidend. Trotzdem warten viele zu lange mit der Anforderung oder stellen sie zu unklar. Genau hier hilft ein strukturierter Ablauf: richtiger Zeitpunkt, klare Formulierung, saubere Fristsetzung.

In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie logisch gegliedert:

  • ab wann Sie ein Arbeitszeugnis anfordern können,
  • wie es nach Kündigung und ohne Kündigung funktioniert,
  • welche Fristen wichtig sind,
  • und wie Sie mit einer Vorlage schnell zum Ergebnis kommen.

Ab wann kann man ein Arbeitszeugnis anfordern?

Dies ist gesetzlich in § 109 GewO geregelt: Ein Anspruch auf ein Zeugnis besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auf Verlangen erhalten Sie ein qualifiziertes Zeugnis (mit Leistung und Verhalten). (gesetze-im-internet.de)

Das heißt praktisch:

  • Endzeugnis: ab feststehender Beendigung bzw. spätestens zum Austritt (ausgehändigt wird es aber nicht vor dem offiziell letzten Arbeitstag).
  • Zwischenzeugnis: während laufender Beschäftigung bei berechtigtem Interesse (z. B. interner Wechsel, Vorgesetztenwechsel, Neubewerbung).

Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung

Nach einer Kündigung sollten Sie das Zeugnis aktiv schriftlich anfordern – idealerweise sofort nach Ausspruch der Kündigung bzw. mehrere Wochen vor dem Austritt.

Wichtig: Verlangen Sie explizit ein „qualifiziertes Arbeitszeugnis“, nennen Sie das Beendigungsdatum und setzen Sie eine Frist (z. B. 10–14 Tage). So vermeiden Sie Verzögerungen und haben einen klaren Nachweis.

Arbeitszeugnis anfordern ohne Kündigung

Auch ohne Kündigung können Sie ein Zeugnis verlangen – dann in der Regel als Zwischenzeugnis. Typische Gründe sind:

  • interner Stellenwechsel
  • Wechsel der Führungskraft
  • längere Abwesenheit (z. B. Elternzeit)
  • Neubewerbung aus ungekündigter Position

Ein Zwischenzeugnis wird in der Gegenwartsform formuliert und ist oft die wichtigste Grundlage für das spätere Endzeugnis.


Arbeitszeugnis anfordern: Vorlage

Hier sind direkt nutzbare Muster für Ihre Korrespondenz.

1) Vorlage Endzeugnis (nach Kündigung/Austritt)

Betreff: Anforderung qualifiziertes Arbeitszeugnis Sehr geehrte/r [Name], hiermit bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses gemäß § 109 GewO zum Beendigungsdatum [Datum]. Bitte senden Sie mir das Zeugnis bis spätestens [Datum, z. B. in 14 Tagen] zu. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen [Name]

2) Vorlage Zwischenzeugnis (ohne Kündigung)

Betreff: Bitte um Ausstellung eines Zwischenzeugnisses Sehr geehrte/r [Name], hiermit bitte ich um Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses. Anlass ist [z. B. interner Wechsel / Vorgesetztenwechsel / Bewerbung]. Ich freue mich über die Zusendung bis [Datum]. Vielen Dank und freundliche Grüße [Name]
Muster-Vorlagen

Professionelle Anforderungsschreiben

Nutzen Sie unsere rechtssicheren Anschreiben-Muster, um Ihr Zeugnis ohne Konflikte beim Arbeitgeber anzufordern oder korrigieren zu lassen.

Muster-Paket finden

Arbeitszeugnis anfordern: Frist

Für die Ausstellung gibt es keine pauschale „Gesetzesfrist“. In der Praxis zählt eine angemessene Frist. Typisch sind:

  • 10–14 Tage bei Standardfällen,
  • ggf. deutlich länger bei sehr komplexen Rollen.

Wichtiger als eine starre Zahl ist, dass Sie eine konkrete Frist schriftlich setzen.

Frist setzen in der Praxis:

„Bitte senden Sie mir das qualifizierte Arbeitszeugnis bis spätestens [Datum] zu.“

Wenn keine Reaktion kommt:

  1. kurze Erinnerung senden,
  2. Nachfrist setzen (z. B. 7 Tage),
  3. dann weitere rechtliche Schritte prüfen.

Häufige Fragen

Arbeitszeugnis anfordern: wie oft?

Diese Frage ist häufig – und wichtig:

  • Endzeugnis: grundsätzlich einmal pro beendetem Arbeitsverhältnis.
  • Zwischenzeugnis: nicht „beliebig oft“, aber bei neuem berechtigtem Anlass wieder möglich.
  • Berichtigung: so oft wie nötig, bis formale Fehler und wesentliche inhaltliche Punkte geklärt sind (sachlich und konkret bleiben).

Arbeitszeugnis nachträglich anfordern?

Ja, Sie können ein Zeugnis auch nachträglich anfordern. Aber: Warten Sie nicht zu lange. Warum?

  • Verträge/Tarifverträge können Ausschlussfristen enthalten.
  • Mit Zeitablauf steigen praktische Probleme (Ansprechpersonen weg, Erinnerungslücken).
  • Der Zeugnisanspruch erlischt nach drei Jahren.

Best Practice: So früh wie möglich schriftlich anfordern und dokumentieren.

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis anfordern?

Nach § 109 GewO gilt:

  • Einfaches Zeugnis: Art und Dauer
  • Qualifiziertes Zeugnis: zusätzlich Leistung und Verhalten (auf Verlangen) (gesetze-im-internet.de)

Für Bewerbungen ist das qualifizierte Zeugnis fast immer die bessere Wahl.


Typische Fehler beim Arbeitszeugnis anfordern

! Nur mündlich anfragen (kein Nachweis vorhanden).
! Nicht ausdrücklich „qualifiziert“ anfordern.
! Keine konkrete Frist setzen.
! Zu spät reagieren (Ausschlussfristen beachten).
! Zeugnis ungeprüft akzeptieren (Daten, Tätigkeiten, Bewertung).
Sofort-Check

Hat Ihr Arbeitgeber geliefert?

Wenn Sie Ihr Zeugnis erhalten haben, sollten Sie es sofort prüfen. Unser Decoder findet versteckte Kritik und Formfehler in Sekunden.

Zeugnis jetzt prüfen

Checkliste: Arbeitszeugnis richtig anfordern

Schriftlich anfordern (E-Mail reicht, besser dokumentiert)
„Qualifiziertes Arbeitszeugnis“ ausdrücklich nennen
Beendigungsdatum bzw. Anlass angeben
Konkrete Frist setzen
Bei Schweigen Erinnerung + Nachfrist senden
Nach Erhalt Inhalt sofort prüfen