Unsere Philosophie

Jeder Arbeitnehmer soll sein Arbeitszeugnis verstehen und im Bedarfsfall reklamieren können. Dafür stellen wir den Zeugnis-Decoder kostenlos zur Verfügung

Unter Leitung des Personalberaters Klaus Schiller hat das Analyse-Team des Portals www.arbeitszeugnis.de in den letzten zwei Jahrzehnten im Kundenauftrag über 30.000 Arbeitszeugnisse entschlüsselt. Von Beginn an wurde dabei die Vorgehensweise des Analyse-Teams im Umgang mit Zeugnisfloskeln EDV-seitig erfasst. Die dadurch erlangten sehr umfangreichen und bereits kategori­sierten anonymen Datensätze bilden nun die Grundlage für das Tool ZEUGNIS-DECODER, das Klaus Schiller zusammen mit dem indischen machine learning-Experten Guntaj Randhawa für www.zeugnisfairness.de entwickelt hat. Damit ist es erstmals möglich, Arbeitszeugnisse auf Basis von intelligenter Software („machine learning“) zu entschlüsseln.

Die Zielsetzung von Klaus Schiller und Guntaj Randhawa ist es, dass alle Arbeitnehmer im deutschen Sprachraum im Detail nachvollziehen können, wie sie von ihren Arbeitgebern bewertet wurden. Dies ermöglicht es, eine ungerechtfertigte oder fehlerhafte Bewertung innerhalb der von Arbeitsgerichten gesetzten knappen Frist von sechs Monaten zu reklamieren. Daher stellen Klaus Schiller und Guntaj Randhawa das Tool ZEUGNIS-DECODER kostenfrei zur Verfügung. Die Finanzierung der bereits erfolgten und andauernden Entwicklungsarbeit erfolgt über die Option, Zeugnisfloskeln zur Verbesserung bzw. Neuerstellung eines Zeugnisses kostenpflichtig zu erwerben.

Warum ist ein Arbeitszeugnis überhaupt so schwer zu verstehen?

Seit beinahe 500 Jahren (d.h. seit der Reichspolizeiordnung von 1530) legt ein Stellenwechsler im deutschen Sprachraum dem neuen Arbeitgeber ein Zeugnis vor, das seine Leistungen und sein Verhalten in der vorangegangenen Funktion bescheinigt. Der Inhalt dieser Arbeitszeugnisse wurde im Laufe der Jahrhunderte immer detaillierter. Heutzutage umfasst ein Zeugnis in der Regel eine Darstellung des Werdegangs und der übernommenen Aufgaben auf der ersten Seite und eine Bewertung von sieben Leistungsaspekten (Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, allgemeiner Arbeitserfolg, konkrete Erfolgsbeispiele, Gesamtnote) und zwei Verhaltensaspekten (Verhalten zu Internen und zu Externen) auf der zweiten Seite.

Eine Zeugnisbewertung zu verstehen ist überaus schwierig. Die Ursache liegt primär in folgender Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 26. November 1963:

Arbeitgeber sind aufgrund ihrer auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinausweisenden sozialen Mitverantwortung verpflichtet, Zeugnisse nicht nur der Wahrheit entsprechend, sondern auch mit „verständigem Wohlwollen“ zu formulieren.

Mit diesem Urteil soll generell verhindert werden, dass ein Arbeitgeber einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer mit einem „vernichtenden Zeugnis“ absichtlich schadet, um dessen erfolgreiche Neubewerbung bei anderen Unternehmen dauerhaft zu verhindern. Dies wäre unfair und unverhältnismäßig. Aus dem Spannungsverhältnis aus „wahr und wohlwollend“ hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, die keine Kritik kennt, sondern über ein abgestuftes Lob funktioniert. Ein schwaches Lob („Er/Sie hat unsere Erwartungen in der Regel erfüllt“ = Note 5) steht für eine schwache Leistung, ein sehr starkes Lob („Er/Sie hat unsere Erwartungen stets sehr weit übertroffen“ = Note 1) für eine sehr starke Leistung. Dies wird anschaulich in folgendem Video über die Zeugnissprache erläutert: