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Arbeitszeugnis bei Aufhebungsvertrag

Anspruch, Formulierungen und sichere Schlussformeln

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – und genau dabei wird das Arbeitszeugnis oft zum entscheidenden Punkt für die nächste Bewerbung. Wer hier sauber regelt, spart später viel Ärger: von unklaren Beendigungsgründen bis zu schwachen Schlussformulierungen.

In diesem ausführlichen Artikel erfahren Sie logisch gegliedert:

  • welche Rechte Sie beim Zeugnis trotz Aufhebungsvertrag haben,
  • wie Formulierungen wie „auf eigenen Wunsch“ oder „betriebsbedingt“ wirken,
  • und wie Sie eine starke Schlussformel im Arbeitszeugnis bei Aufhebungsvertrag verhandeln.

Arbeitszeugnis bei Aufhebungsvertrag: Gibt es einen Anspruch?

Ja. Auch bei einvernehmlicher Beendigung gilt der gesetzliche Zeugnisanspruch aus § 109 GewO:

  • Anspruch auf ein einfaches Zeugnis (Art und Dauer),
  • auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis (zusätzlich Leistung und Verhalten). (Gesetze im Internet)

Außerdem muss das Zeugnis klar formuliert sein und darf keine „versteckten“ Aussagen enthalten (§ 109 Abs. 2 GewO). (Gesetze im Internet)

Warum das Zeugnis direkt im Aufhebungsvertrag geregelt werden sollte

In der Praxis wird das Zeugnis häufig im Aufhebungsvertrag selbst abgesichert (z. B. als Anlage/Entwurf oder mit klarer Noten-/Formulierungsabrede). Das ist sinnvoll, weil später weniger Streit über Inhalt und Ton entsteht. (VON RUEDEN | HEYSE)

Typische Regelungspunkte:

  • Zeugnisart: „qualifiziert“
  • Gewünschte Gesamtbewertung (z. B. „gut“)
  • Beendigungsformel
  • Zeitpunkt der Erteilung
  • Optional: vereinbarter Entwurf als Anlage
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Arbeitszeugnis Aufhebungsvertrag auf eigenen Wunsch

Die Formulierung „auf eigenen Wunsch“ signalisiert, dass die Initiative vom Arbeitnehmer ausging. Typische Variante:

  • „Herr/Frau X verlässt das Unternehmen zum [Datum] auf eigenen Wunsch.“

Das ist grundsätzlich eine neutrale bis oft positive Beendigungsformel im Marktverständnis. Wichtig ist, dass sie zum tatsächlichen Sachverhalt des Aufhebungsvertrags passt (Wahrheitspflicht im Zeugnis). (Gesetze im Internet)

Wann „auf eigenen Wunsch“ sinnvoll ist:

  • wenn der Wechsel tatsächlich arbeitnehmerseitig motiviert ist,
  • wenn keine betriebsbedingte Trennung kommuniziert werden soll,
  • wenn ein klarer, unkomplizierter Exit dargestellt werden soll.

Arbeitszeugnis Aufhebungsvertrag betriebsbedingt

Bei Restrukturierung/Abbau kann die Beendigungsursache im Zeugnis entlastend formuliert werden, z. B.:

  • „Das Arbeitsverhältnis endet im gegenseitigen Einvernehmen aus betriebsbedingten Gründen.“
  • „… im Rahmen einer organisatorischen Neuausrichtung.“

Gerade bei Bewerbungen kann das hilfreich sein, weil die Beendigung nicht als leistungs- oder verhaltensbedingt verstanden wird. In der Praxis wird diese Klarstellung oft empfohlen. (Haufe.de)

„Im gegenseitigen Einvernehmen“: die neutrale Standardformel

Sehr häufig wird bei Aufhebungsverträgen formuliert:

  • „Das Arbeitsverhältnis endet zum [Datum] im gegenseitigen Einvernehmen.“

Diese Variante ist neutral und rechtssicher, wenn sie den tatsächlichen Beendigungsweg korrekt abbildet (Aufhebungsvertrag = einvernehmlich). Branchenquellen führen sie als gängige Beendigungsformel. (Karriere.de)


Schlussformel Arbeitszeugnis Aufhebungsvertrag

Die Schlussformel besteht oft aus drei Bausteinen: Dank, Bedauern und Zukunftswünsche.

Beispiel (stark):
„Wir danken Herrn/Frau X für die stets sehr gute Zusammenarbeit, bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr und wünschen weiterhin viel Erfolg.“

Wichtiger Rechts-Punkt

Auf Dank/Bedauern/Wünsche besteht grundsätzlich kein einklagbarer Anspruch als notwendiger Zeugnisinhalt (BAG). Wenn Sie die Schlussformel sichern wollen, sollten Sie diese daher im Aufhebungsvertrag ausdrücklich vereinbaren. (Das Bundesarbeitsgericht)


Gute Formulierungsbeispiele für Aufhebungsvertrag + Zeugnis

1) Neutraler Standard

  • „Das Arbeitsverhältnis endet zum [Datum] im gegenseitigen Einvernehmen.“

2) Arbeitnehmerseitiger Wechsel

  • „Herr/Frau X verlässt unser Unternehmen zum [Datum] auf eigenen Wunsch.“

3) Betriebsbedingter Kontext

  • „Das Arbeitsverhältnis endet zum [Datum] im gegenseitigen Einvernehmen aus betriebsbedingten Gründen.“

4) Starke Schlussformel (wenn vereinbart)

  • „Wir danken für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen für die berufliche und private Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Typische Fehler beim Arbeitszeugnis im Aufhebungsvertrag

! Zeugnis im Vertrag gar nicht geregelt.
! Keine klare Festlegung auf ein „qualifiziertes Zeugnis“.
! Unklare oder ungünstige Beendigungsformel.
! Schlussformel gewünscht, aber nicht ausdrücklich vereinbart.
! Spätere Diskussionen über Formulierungen ohne Vertragsgrundlage.
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Checkliste: Zeugnis im Aufhebungsvertrag absichern

„Qualifiziertes Arbeitszeugnis“ ausdrücklich vereinbart
Beendigungsformel festgelegt (Wunsch/betrieblich/Einvernehmen)
Gewünschte Gesamtbewertung geregelt (optional)
Schlussformel schriftlich vereinbart (Dank/Bedauern/Wünsche)
Ausstellungszeitpunkt definiert
Ggf. Zeugnisentwurf als Anlage beigefügt